Informationen zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis

Name und Anschrift des Verantwortlichen:

Datenschutzbeauftragter:

Verarbeitungszweck:

  • Personalmanagement

Rechtsgrundlagen:

  • freiwillige Angaben, Einwilligung (Art. 6 (1) 1 a) DS-GVO, Art. 9 (2) a) DS-GVO)
  • Verarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (Art. 6 (1) 1 b) DS-GVO, Art. 9
    (2) b) DS-GVO, § 26 BDSG)
  • Verarbeitung aufgrund gesetzlicher Pflicht (Art. 6 (1) 1 c) DS-GVO)
  • Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 (1) 1 f) DS-GVO)

Betroffenengruppen:

  • Beschäftigte im Sinne von § 26 (8) BDSG

Datenkategorien:

  • Stamm- und Vertragsdaten
  • Informationen über Kenntnisse und Fähigkeiten wie Zeugnisse, Lebenslauf und Beurteilungen
  • Sozialversicherungsdaten, Abrechnungsdaten wie Lohndaten, Steuerklasse, Konfessionszugehörigkeit
  • Bankverbindungsdaten
  • Fehlzeiten
  • Qualifikationsdaten

Empfänger:

  • Office-Management, FiBu, SV, Finanzamt, Bank
  • Auftragsverarbeiter
  • Vergabeportale / öffentliche Auftraggeber

Löschfrist:

  • 3 Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie nach Ablauf von handels-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aufbewahrungspflichten

Ihre Rechte:

Sie können nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen Auskunft verlangen und haben das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht sowie ein Recht auf Löschung. Im Hinblick auf die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns aufgrund einer Einwilligung oder zur Durchführung eines zwischen uns bestehenden Vertrages bereitgestellt haben, steht Ihnen ein Recht auf Datenübertragbarkeit in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu. Sie haben ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Gesetzliche Erlaubnistatbestände bleiben von einem Widerruf der Einwilligung unberührt.

Stand 24.04.2024